
Immobilienmakler
Nehmen Sie sich einen Fachmann für Ihre Immobilie! Gewinnen Sie einen ersten Eindruck auf unserer Seite und nutzen Sie unser Angebot für ein unverbindliches Kennenlerngespräch.
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Für Eigentümer, Käufer und Investoren. Verkehrswertgutachten im Sinne des §194 BauGB oder Kurzgutachten. Der Zweck bestimmt den Umfang. Wir ermitteln den Immobilienwert unabhängig und neutral.
"Wie viel ist Ihre Immobilie aktuell wert? Jetzt kostenlos ermitteln." Mit dieser oder ähnlichen Aussagen werben verschiedene Immobilienplattformen. Im ersten Moment verlockend klingende Angebote wie diese führen unter Immobilieneigentümern häufig zu surrealen Wertvorstellungen. Denn was viele nicht bedenken: Die Wahrheit einer realistischen Wertermittlung liegt im Detail!
Bisher wird die Grundsteuer für bebaute und unbebaute Grundstücke in den alten Bundesländern nach Einheitswerten auf dem Stand von 1964 berechnet, in den neuen Bundesländern auf dem Stand von 1935. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 18. April 2018 entschieden, dass die bisherige Einheitsbewertung verfassungswidrig ist, weil Wertverzerrungen bei der Einheitsbewertung bestanden. So müssen Grundstückseigentümer ihre Grundsteuererklärung bis Ende Januar 2023 abgeben.
Am 19. Juli 2021 wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, dass die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) zum Stichtag 1. Januar 2022 in Kraft tritt und damit die bisher gültige ImmoWertV 2010 ablöst.