Bewirtschaftungskosten

Als Bewirtschaftungskosten sind, gemäß § 19 ImmoWertV, die für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung und zulässige Nutzung marktüblich entstehenden jährlichen Aufwendungen zu berücksichtigen, die nicht durch Umlagen oder sonstige Kostenübernahmen gedeckt sind. Darunter sind

die Verwaltungskosten
die Instandhaltungskosten
das Mietausfallwagnis
die Betriebskosten

zu verstehen. Hier werden allerdings nur diejenigen Betriebskosten berücksichtigt, die nicht durch Umlagen auf den Mieter (wie z. B. Erbpachtzinsen, Darlehenszinsen, etc.) gedeckt sind.

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