Der Asset Deal ist die klassische Variante des Unternehmensverkaufs von Einzelunternehmen. Hier hält der Inhaber keine Geschäftsanteile (shares) an dem Unternehmen, weshalb kein Share Deal in Betracht kommt.
Beim Asset-Deal werden einzelne Vermögenswerte/Wirtschaftsgüter (assets) der Aktiv-Seite der Bilanz des Unternehmens verkauft. Dies können unter anderem Maschinen und Anlagen, Patente und Markenrechte, sonstiges Anlagevermögen oder auch Roh-, Hilfs,- und Betriebsstoffe sein. Hier gilt das Prinzip der Einzelrechtsnachfolge (Singularsukzession). Das bedeutet, dass jeder Gegenstand nach den für diesen geltenden Regeln übereignet wird. Aus diesem Grund wird dem Kaufvertrag üblicherweise ein Inventarverzeichnis angefügt. Die Übertragung von Vertragsverhältnissen (Rahmenverträge, Genehmigungen, etc.) bedarf der Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners. Hinzu kommen noch entsprechende Regelungen bezüglich des im Unternehmen beschäftigten Personals.