Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat in ihrer Empfehlung (2003/361/EG) die Unternehmensgrößen definiert. Demnach setzen sich die Größenklassen der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen aus solchen zusammen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft.