Siehe Geheimhaltungsvereinbarung.
Der LOI ist die schriftliche, unverbindliche Absichtserklärung des Kaufinteressenten, in der die Rahmenbedingungen der Vertragsverhandlungen des Unternehmensverkaufs geregelt sind. Der LOI untermauert die Ernsthaftigkeit des Kaufinteressenten, generell Interesse am Kauf des Unternehmens zu haben.
Auch wenn der LOI keine Verpflichtung zum Abschluss des Hauptvertrags begründet, so sind einzelne Regelungen, wie z. B. Geheimhaltungsvereinbarungen, Exklusivitätsklauseln und Break-up-Fees dennoch verbindlich.
Hierbei handelt es sich um Strafzahlungen, die üblicherweise vom Kaufinteressenten zu bezahlen sind, wenn die Vertragsverahndlungen scheitern. Break-up-Fees sind ein häufiger Bestandteil des Letter-of-Intent (LOI).
Gibt einen Überblick über die Eigenkapitalstruktur eines Unternehmens, oder genauer gesagt versteht man hierunter die schriftliche Aufstellung aller Beteiligungen am Unternehmen sowie der Bewertung. Die Notwendigkeit zur Erstellung nimmt dann zu, wenn neben den ursprünglichen Gründern noch weitere Investoren am Unternehmen beteiligt werden.
Ein Cap Table liefert die die Antwort auf die Fragen:
■ Wem gehört was?
■ Wer hat Anspruch worauf?
Ein Cap Table enthält unter anderem:
■ Angaben über die Verteilung der Geschäftsanteile
■ Angaben über den Wert der Geschäftsanteile
■ Angaben darüber, wer welche Gewinnansprüche hat
■ Angaben zum eingebrachten Kapital
Diese Informationen werden häufig grafisch dargestellt, um einen schnellen Überblick über die Besitzverhältnisse zu ermöglichen.
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