Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat in ihrer Empfehlung (2003/361/EG) die Unternehmensgrößen definiert. Demnach setzen sich die Größenklassen der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen aus solchen zusammen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft.

Das working capital leitet sich aus der Differenz zwischen dem Umlaufvermögen und den kurzfristigen Verbindlichkeiten ab und gibt somit Auskunft darüber, inwieweit die kurzfristigen Verbindlichkeiten durch das Umlaufvermögen gedeckt sind. Ist die Kennzahl zu niedrig bzw. negativ, kann dies ein Hinweis auf Liquditätsprobleme sein. Ist die Kennzahl hingegen zu hoch, kann dies ggf. die Eigenkapitalrentabilität negativ beeinflussen.

  Umlaufvermögen
- kurzfristige Verbindlichkeiten
= Working Capital

Der Asset Deal ist die klassische Variante des Unternehmensverkaufs von Einzelunternehmen. Hier hält der Inhaber keine Geschäftsanteile (shares) an dem Unternehmen, weshalb kein Share Deal in Betracht kommt.

Beim Asset-Deal werden einzelne Vermögenswerte/Wirtschaftsgüter (assets) der Aktiv-Seite der Bilanz des Unternehmens verkauft. Dies können unter anderem Maschinen und Anlagen, Patente und Markenrechte, sonstiges Anlagevermögen oder auch Roh-, Hilfs,- und Betriebsstoffe sein. Hier gilt das Prinzip der Einzelrechtsnachfolge (Singularsukzession). Das bedeutet, dass jeder Gegenstand nach den für diesen geltenden Regeln übereignet wird. Aus diesem Grund wird dem Kaufvertrag üblicherweise ein Inventarverzeichnis angefügt. Die Übertragung von Vertragsverhältnissen (Rahmenverträge, Genehmigungen, etc.) bedarf der Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners. Hinzu kommen noch entsprechende Regelungen bezüglich des im Unternehmen beschäftigten Personals.

Im Gegensatz zum Asset Deal, bei dem einzelne Wirtschaftsgüter des Unternehmens verkauft werden, wird das Unternehmen beim Share Deal im Ganzen verkauft (100 % der Geschäftsanteile). Das bedeutet, dass das Unternehmen an sich bestehen bleibt wie zuvor. Lediglich der/die Gesellschafter ändern sich.

Der Share Deal kommt klassischerweise beim Verkauf einer GmbH, AG, OHG oder KG in Betracht. Es müssen nicht immer zwingend alle Geschäftsanteile verkauft werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn sich ein einzelner Gesellschafter aus dem Geschäft zurückziehen möchte, und seine Anteile am Unternehmen verkauft. Dies hat zunächst keinen Einfluss auf die Anteile der übrigen Gesellschafter. Einzelunternehmen können nicht im Rahmen eines Share Deals verkauft werden. 

Die Geheimhaltungsvereinbarung oder Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) hat der Kaufinteressent vor der Weitergabe weiterer Unterlagen, des Verkaufsmemorandums, der Identität des Verkäufers, etc. abzugeben. Üblicherweise enthält die Geheimhaltungsvereinbarung auch eine Vertragsstrafe für den Fall einer Vertragsverletzung.

Seite 2 von 3

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.