Die GFZ gibt die maximal zulässige Summe aller Geschossflächen in Relation zur Grundstücksfläche an und ist in § 20 BauNOV geregelt.

Die GRZ bezeichnet das Verhältnis von überbauter Grundstücksfläche zur Grundstücksfläche und ist in § 19 BauNOV geregelt.

Die Provision (auch Courtage genannt) ist das Entgelt, das der Makler für den Nachweis oder die Vermittlung einer Immobilie erhält.

Zieht man vom Rohertrag die Bewirtschaftungskosten ab, so erhält man den Reinertrag.

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